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Defibrillator für Unternehmen und Betriebe: Pflichten, Nutzen, Umsetzung

⏱ 11 Min. LesezeitKategorie: Themen-RatgeberAktualisiert: 10.08.2026
Defibrillator für Unternehmen und Betriebe: Pflichten, Nutzen, Umsetzung

Eine gesetzliche AED-Pflicht gibt es für Unternehmen nicht – eine Fürsorgepflicht sehr wohl. Dieser Ratgeber ordnet die Rechtslage ehrlich ein, rechnet den Nutzen nüchtern durch und zeigt Schritt für Schritt, wie die Umsetzung im Betrieb gelingt.

Kurz beantwortet: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Defibrillator gibt es für Unternehmen in Deutschland nicht. Aus Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschrift 1 und der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aber eine klare Fürsorgepflicht – und ein AED ist eine der wirksamsten und zugleich günstigsten Maßnahmen, sie zu erfüllen. Umgesetzt wird das mit Standortwahl, passendem Gerät, Ersteinweisung nach MPBetreibV und einer verlässlichen Wartungsroutine.
Zusammengestellt vom Vertriebspartner Steinbach & Gaukel – Vertrieb der Marke aluderm® / W. Söhngen GmbH. Die vorgestellten Geräte sind MDR-konform; der aluderm-AED A2 wird mit 8 Jahren Hersteller-Garantie geliefert.
Fachlich zusammengestellt für die Praxis · zuletzt aktualisiert 08/2026 · ersetzt keine medizinische Beratung.

Wenn in einem Betrieb über Arbeitsschutz gesprochen wird, geht es meist um Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und persönliche Schutzausrüstung. Der plötzliche Herzstillstand taucht in dieser Aufzählung selten auf – dabei ist er einer der wenigen Notfälle, bei dem die ersten Minuten buchstäblich über Leben und Tod entscheiden und bei dem ein einzelnes Gerät den Unterschied machen kann. Dieser Ratgeber ordnet ein, was für einen Defibrillator im Unternehmen spricht, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht und wie die Umsetzung Schritt für Schritt gelingt – ohne Alarmismus, aber auch ohne das Thema kleinzureden.

Warum das Thema auf den Tisch gehört

Der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand ist kein exotisches Ereignis. Nach den Auswertungen des Deutschen Reanimationsregisters werden in Deutschland Jahr für Jahr mehrere zehntausend Menschen außerhalb eines Krankenhauses reanimiert – ein Teil dieser Notfälle ereignet sich zwangsläufig dort, wo Menschen einen großen Teil ihres Tages verbringen: am Arbeitsplatz. Betroffen sind keineswegs nur Vorerkrankte; ein Kammerflimmern kann auch Menschen treffen, die sich bis dahin gesund fühlten.

Dazu kommt die Altersstruktur vieler Belegschaften. Die geburtenstarken Jahrgänge stehen in den letzten Berufsjahren, das durchschnittliche Renteneintrittsalter steigt, und mit dem Alter der Beschäftigten steigt statistisch auch das Risiko kardialer Ereignisse. Ein Betrieb, der heute über seine Erste-Hilfe-Organisation nachdenkt, plant für eine Belegschaft, die im Schnitt älter ist als noch vor fünfzehn Jahren.

Entscheidend für die Einordnung ist der Faktor Zeit. Die Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) von 2021 nennen Überlebensraten von 50 bis 70 Prozent, wenn innerhalb der ersten drei bis fünf Minuten nach dem Kollaps defibrilliert wird. Bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen aber auch in gut versorgten Regionen meist mehr Minuten – Anfahrt, Zugang zum Gebäude, Weg zum Patienten. Ein AED im Haus schließt genau diese Lücke: Er ist in zwei, drei Minuten am Patienten, führt per Sprachansage durch den Einsatz und gibt einen Schock nur dann frei, wenn er einen defibrillierbaren Rhythmus erkennt. Falsch machen kann ein Ersthelfer damit praktisch nichts.

Die Rechtslage: keine AED-Pflicht, aber klare Fürsorgepflichten

Zunächst die ehrliche Antwort auf die häufigste Frage: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, einen Defibrillator anzuschaffen, gibt es in Deutschland nicht – weder für Unternehmen noch für andere Einrichtungen. Wer etwas anderes behauptet, verkauft mit der Angst. Ausführlich haben wir das im Ratgeber Defibrillator-Pflicht aufgeschlüsselt.

Das bedeutet aber nicht, dass der Gesetzgeber schweigt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in § 3 ArbSchG, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und dabei den Stand der Technik zu berücksichtigen; § 10 ArbSchG verlangt ausdrücklich Maßnahmen zur Ersten Hilfe, die Art des Betriebs und die Zahl der Beschäftigten berücksichtigen. Konkreter wird die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“): Sie schreibt unter anderem ausgebildete Ersthelfer vor – in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten.

Ob ein AED zur angemessenen Erste-Hilfe-Ausstattung gehört, ist damit eine Frage der Gefährdungsbeurteilung: Wie viele Menschen sind im Gebäude – Beschäftigte, Kunden, Besucher? Wie ist die Altersstruktur? Wie lange braucht der Rettungsdienst realistisch bis zum Patienten, etwa auf einem weitläufigen Werksgelände oder in oberen Etagen? Wer diese Fragen sauber dokumentiert beantwortet, hat nicht nur eine belastbare Entscheidungsgrundlage, sondern im Ernstfall auch den Nachweis, seiner Fürsorgepflicht nachgekommen zu sein. Was haftungsrechtlich für Betreiber und Ersthelfer gilt, behandelt der Ratgeber Defibrillator und Haftung.

Der Business-Case: was ein AED dem Unternehmen bringt

Nüchtern betrachtet ist ein AED eine der günstigsten Positionen im gesamten Arbeitsschutz – gemessen an dem, was er im Ernstfall leisten kann. Unternehmen geben Jahr für Jahr erhebliche Summen für Brandschutztüren, Prüfungen elektrischer Anlagen und Absturzsicherungen aus, und das völlig zu Recht. Ein Defibrillator adressiert mit dem plötzlichen Herzstillstand eine der häufigsten Todesursachen überhaupt – zu einmaligen Anschaffungskosten, die in der Größenordnung einer besseren Büroausstattung liegen, und mit Folgekosten, die sich bei modernen Geräten auf wenige Positionen in mehrjährigen Abständen beschränken.

Der Nutzen reicht dabei über die eigene Belegschaft hinaus. Wer Kunden, Lieferanten oder Besucher im Haus hat, trägt auch ihnen gegenüber Verantwortung. Ein sichtbar angebrachter AED sendet zudem ein Signal, das Bewerber, Betriebsrat und Kundschaft verstehen: Hier wird Sicherheit ernst genommen, nicht nur dort, wo eine Vorschrift es erzwingt. Und nicht zuletzt gehört zur ehrlichen Rechnung auch die Gegenfrage: Was kostet es – menschlich, kulturell, auch juristisch –, wenn ein Mitarbeiter kollabiert und im Betrieb nichts weiter getan werden kann, als auf den Rettungsdienst zu warten? Einen detaillierten Blick auf Anschaffungs- und Folgekosten wirft der Ratgeber Defibrillator-Kosten.

Umsetzung Schritt für Schritt

1. Standort festlegen

Die Faustregel: Vom Kollapsort sollte der AED innerhalb von rund zwei Minuten geholt werden können – hin und zurück. In einem kompakten Bürogebäude reicht dafür oft ein zentral platzierter AED im Erdgeschoss, etwa am Empfang oder im Treppenhaus. Wichtig sind gute Sichtbarkeit, freie Zugänglichkeit während der gesamten Betriebszeit und ein fester, allen bekannter Platz. Wie Sie den optimalen Standort systematisch ermitteln, zeigt der Ratgeber AED-Standort.

2. Gerät wählen: aluderm-AED A1 oder A2

Beide Gerätetypen analysieren den Herzrhythmus selbstständig und geben einen Schock nur frei, wenn er medizinisch angezeigt ist. Beide sind halbautomatisch und geben den Schock erst nach Aufforderung per Tastendruck ab: Beim aluderm-AED A1 führt eine einfache Sprachführung durch den Einsatz, der aluderm-AED A2 ergänzt sie um ein 5-Zoll-LCD-Farbdisplay und eine mehrsprachige Sprachführung (Drei-Sprachen-Option). Für Betriebe ohne medizinisch vorgebildetes Personal spricht viel für den A2, weil seine Sprach- und Grafikführung den Helfer Schritt für Schritt anleitet. Beide Geräte sind MDR-konform, verfügen über eine Kindertaste, führen täglich einen automatischen Selbsttest durch, und Batterie wie Elektroden erreichen jeweils eine Standzeit von bis zu fünf Jahren.

aluderm-AED A1aluderm-AED A2
Schockabgabehalbautomatisch, per Tastendruckhalbautomatisch, per Tastendruck
Kindertastejaja
Täglicher Selbsttestjaja
Batterie / Elektrodenje bis zu 5 Jahre Standzeitje bis zu 5 Jahre Standzeit
Schutzart IP55ja
Typischer EinsatzBetriebe mit geschulten ErsthelfernBereiche mit ungeübten Helfern, raue Umgebungen

3. Wandschrank und Kennzeichnung

Ein Wandschrank schützt das Gerät vor Staub und Beschädigung, macht den Standort sichtbar und kann per Alarm melden, wenn er geöffnet wird. Zur Kennzeichnung gehört das grün-weiße AED-Piktogramm nach ISO 7010 (E010) – gut sichtbar am Standort selbst und als Wegweiser an Fluren und Treppenhäusern, damit auch Ortsunkundige das Gerät finden.

4. Ersteinweisung organisieren

Für gewerbliche Betreiber schreibt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eine Ersteinweisung vor der ersten Nutzung vor. Die W. Söhngen GmbH bietet diese Einweisung bundesweit online an – in rund 60 Minuten, mit bis zu 100 Teilnehmern pro Termin. So lassen sich Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte und interessierte Kollegen in einem Durchgang einweisen. Mehr dazu im Ratgeber AED-Einweisung und Schulung.

5. Wartungsroutine festlegen – oder automatisieren

Die aluderm-AED prüfen sich täglich selbst; der Betreiber muss im Alltag vor allem die Statusanzeige im Blick behalten und Batterie und Elektroden rechtzeitig tauschen. Wer das nicht von einer einzelnen Person und deren Urlaubsvertretung abhängig machen will, ergänzt das Gerät um das CardiLink-Monitoring: Es dokumentiert die Selbsttests automatisch und meldet sich, wenn etwas zu tun ist. Beim Einsatz von CardiLink kann die turnusmäßige 2-jährige STK-Prüfung gemäß der geltenden Hersteller- und Betreiberanforderungen entfallen. Die Grundlagen der Betreiberpflichten fasst der Ratgeber AED-Wartung zusammen.

Sonderfälle: Schichtbetrieb, mehrere Gebäude, Produktion

Schichtbetrieb: Ein AED nützt wenig, wenn er nachts hinter einer verschlossenen Bürotür hängt. Der Standort muss in allen Schichten erreichbar sein – und in jeder Schicht sollten eingewiesene Ersthelfer anwesend sein. Die Online-Ersteinweisung lässt sich dafür unkompliziert für mehrere Termine ansetzen, sodass Früh-, Spät- und Nachtschicht gleichermaßen abgedeckt sind.

Mehrere Gebäude oder ein weitläufiges Gelände: Hier gilt die Zwei-Minuten-Regel je Gebäude beziehungsweise Bereich. Oft ist es sinnvoller, zwei oder drei Geräte dezentral zu platzieren, als ein einzelnes an der Pforte. Wer mehrere Geräte betreibt, profitiert doppelt vom Monitoring, weil alle Standorte in einer Übersicht zusammenlaufen.

Produktionsumgebung: Staub, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und Vibration sind für empfindliche Elektronik eine Belastung. Für solche Umgebungen spricht der aluderm-AED A2 mit Schutzart IP55, ergänzt um einen robusten Wandschrank. In lauten Hallen lohnt zudem ein Blick auf die Alarmierungskette: Wer bemerkt den Notfall, wer holt das Gerät, wer weist den Rettungsdienst ein?

Budgetplanung: kaufen oder mieten

Nicht jedes Unternehmen möchte die Anschaffung als Investition abbilden – gerade wenn mehrere Standorte gleichzeitig ausgestattet werden sollen. Neben dem Kauf gibt es deshalb die Möglichkeit der Miete direkt bei der W. Söhngen GmbH als Vermieterin; im Anfrageformular wählen Sie einfach zwischen Kauf und Miete. Die Miete macht die AED-Ausstattung zu einer planbaren laufenden Betriebsausgabe statt einer einmaligen Investition. Welche Variante wirtschaftlich wann sinnvoll ist, vergleicht der Ratgeber AED mieten oder kaufen.

Fazit: eine kleine Entscheidung mit großer Wirkung

Kein Gesetz zwingt ein Unternehmen zum Defibrillator – aber Fürsorgepflicht, Gefährdungsbeurteilung und schlichte Vernunft sprechen in vielen Betrieben dafür. Die Umsetzung ist überschaubar: ein durchdachter Standort, ein zum Betrieb passendes Gerät, Wandschrank und Beschilderung, die Online-Ersteinweisung nach MPBetreibV und eine Wartungsroutine, die auf Wunsch weitgehend automatisiert läuft. Als Vertriebspartner der W. Söhngen GmbH nehmen wir Ihre Anfrage auf; die fachliche Produktberatung und das passende Angebot kommen vom Innendienst der W. Söhngen GmbH. Stellen Sie sich Ihre Ausstattung in unserer Produktübersicht zusammen und fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

Ob Sie für Ihren Betrieb einen Defibrillator kaufen oder zum Einstieg einen Defibrillator mieten möchten: Beide Wege lassen sich unverbindlich anfragen.

Häufige Fragen

Sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Defibrillator anzuschaffen?
Nein, eine allgemeine gesetzliche AED-Pflicht gibt es in Deutschland nicht. Arbeitgeber sind aber nach § 3 und § 10 ArbSchG verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Ersten Hilfe zu treffen. Ob ein AED dazugehört, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – etwa aus Beschäftigtenzahl, Altersstruktur und Publikumsverkehr.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Nach DGUV Vorschrift 1 müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein. Die AED-Einweisung ersetzt diese Ausbildung nicht, ergänzt sie aber sinnvoll.
aluderm-AED A1 oder A2 – was ist für Betriebe besser?
Beide Modelle sind halbautomatisch, analysieren den Herzrhythmus selbst und geben einen Schock nur frei, wenn er angezeigt ist; ausgelöst wird er in beiden Fällen erst nach Aufforderung per Tastendruck. Der aluderm-AED A2 ergänzt den A1 um ein 5-Zoll-LCD-Farbdisplay und eine mehrsprachige Sprachführung (Drei-Sprachen-Option). Für Betriebe ohne geübte Helfer ist der A2 dank seiner Sprach- und Grafikführung meist die einfachere Wahl.
Ist eine Einweisung vor der Nutzung Pflicht?
Ja, für gewerbliche Betreiber schreibt die MPBetreibV eine Ersteinweisung vor der ersten Nutzung vor. Die W. Söhngen GmbH bietet sie bundesweit online an – in rund 60 Minuten und mit bis zu 100 Teilnehmern pro Termin, sodass sich auch größere Belegschaften und mehrere Schichten gut abdecken lassen.
Welcher Wartungsaufwand kommt auf den Betrieb zu?
Die aluderm-AED führen täglich einen automatischen Selbsttest durch; Batterie und Elektroden halten jeweils bis zu fünf Jahre. Im Alltag bleibt vor allem die Kontrolle der Statusanzeige. Mit dem CardiLink-Monitoring wird die Dokumentation automatisiert, und die turnusmäßige 2-jährige STK-Prüfung kann gemäß der geltenden Hersteller- und Betreiberanforderungen entfallen.
Können wir den AED auch mieten statt kaufen?
Ja. Neben dem Kauf ist die Miete direkt bei der W. Söhngen GmbH als Vermieterin möglich – im Anfrageformular wählen Sie einfach die gewünschte Variante. Die Miete eignet sich besonders, wenn die Ausstattung als laufende Betriebsausgabe statt als Investition geplant werden soll.

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Stellen Sie sich Ihre AED-Ausstattung zusammen und fordern Sie ein kostenloses, unverbindliches Angebot an. Der Söhngen-Innendienst meldet sich bei Ihnen.

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Quellen & weiterführende Informationen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische, rechtliche oder Förderberatung. Inhaltlicher Stand: 10.08.2026.

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