Vertriebspartner
Steinbach & Gaukel
Kostenlose Vorlage für Betreiber

AED-Prüfprotokoll zum Ausdrucken

Sichtkontrolle, Verfallsdaten, sicherheitstechnische Kontrolle, Einweisungen und Einsätze — alles auf einem Blatt. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

Prüfprotokoll Defibrillator (AED)Vorlage: steinbach-gaukel.de/aed-pruefprotokoll.html

Wer einen Defibrillator betreibt, muss ihn dauerhaft einsatzbereit halten und die durchgeführten Kontrollen nachweisen können. Genau daran scheitert es im Alltag selten am Willen, sondern am fehlenden Formular. Diese Vorlage schließt die Lücke: Sie deckt ein volles Jahr Sichtkontrollen ab und lässt sich direkt aus dem Browser ausdrucken.

Protokoll jetzt nutzen: direkt ausdrucken oder als PDF speichern und im Gerätekoffer ablegen.

PDF herunterladen

Sie dürfen diese Vorlage frei im eigenen Betrieb, Verein oder in der Einrichtung verwenden und vervielfältigen. Wenn sie Ihnen nützt, freuen wir uns über einen Link auf diese Seite.

Was dokumentiert werden sollte

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verpflichtet Betreiber, ihre Geräte ordnungsgemäß zu betreiben und instand zu halten; die Angaben in der Gebrauchsanweisung des Herstellers haben dabei Vorrang. Im betrieblichen Umfeld kommt die Erste-Hilfe-Organisation nach DGUV Vorschrift 1 hinzu. Praktisch heißt das: Wer prüft, sollte es auch aufschreiben — im Streitfall zählt nur, was belegt ist.

Diese Seite gibt den Stand August 2026 sachlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gebrauchsanweisung Ihres Geräts und die jeweils geltende Fassung der MPBetreibV.

Das Protokoll

Kopfdaten (einmalig ausfüllen)

Betreiber / Einrichtung Standort des Geräts 
Gerät / Modell Seriennummer 
In Betrieb seit Protokoll für das Jahr 
Verantwortliche Person Vertretung 

A · Monatliche Sichtkontrolle

MonatDatum Status­anzeige i. O. Gehäuse unbe­schädigt frei zugänglich & gekennzeichnet Zubehör vollständig BemerkungKürzel
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember

Eintragen mit „i. O.“ oder Haken; Abweichungen unter Bemerkung notieren und Maßnahme veranlassen. Das Intervall ist ein Orientierungswert — maßgeblich bleibt die Gebrauchsanweisung des Geräts.

B · Verbrauchsmaterial und Verfallsdaten

BauteilCharge / Typ Verfallsdatumgewechselt am nächster WechselKürzel
Elektroden (Erwachsene)
Elektroden (Erwachsene) – Ersatzsatz
Kinderelektroden / Kindermodus
Batterie / Akku
Rea-Set (Schere, Rasierer, Tuch, Handschuhe)
Beatmungshilfe

Elektroden und Batterie altern unabhängig von der Nutzung. Nach jedem Einsatz sind die aufgeklebten Elektroden verbraucht und müssen ersetzt werden.

C · Sicherheitstechnische Kontrolle und Instandhaltung durch Fachkundige

DatumArt der Maßnahme ausgeführt von (Stelle / Person) Ergebnisnächster TerminBeleg-Nr.

Ob und in welchem Abstand eine sicherheitstechnische Kontrolle erforderlich ist, ergibt sich aus den Herstellerangaben in Verbindung mit der MPBetreibV. Prüfberichte bitte zusammen mit diesem Protokoll aufbewahren.

D · Einweisung der Anwenderinnen und Anwender

NameDatum eingewiesen durchUnterschrift

E · Einsätze und besondere Vorkommnisse

DatumUhrzeit Ort / AnlassMaßnahmen danach wieder einsatzbereit amKürzel

Nach jedem Einsatz: Elektroden ersetzen, Batteriezustand prüfen, Gerät reinigen und das Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft hier eintragen.

F · Bestätigung

Mit der Unterschrift bestätigt die verantwortliche Person, dass die eingetragenen Kontrollen durchgeführt und festgestellte Mängel abgestellt wurden.

Ort, Datum Unterschrift verantwortliche Person 
Protokoll abgelegt bei Aufbewahrung bis 

Dieses Protokoll zusammen mit der Gebrauchsanweisung, den Prüfberichten und den Lieferscheinen des Verbrauchsmaterials aufbewahren. Bei mehreren Geräten je Gerät ein eigenes Protokoll führen.

Vorlage: steinbach-gaukel.de/aed-pruefprotokoll.html · Stand 08/2026 · Sachliche Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gebrauchsanweisung des Geräts und die jeweils geltende Fassung der MPBetreibV.

Häufige Fragen zum Prüfprotokoll

Ist ein Prüfprotokoll für den Defibrillator Pflicht?

Vorgeschrieben ist, das Gerät ordnungsgemäß zu betreiben und instand zu halten. Ein Protokoll ist der praktische Weg, das auch nachzuweisen — ohne Dokumentation lässt sich im Nachhinein nicht belegen, dass geprüft wurde. Eine bestimmte Formularvorlage schreibt die MPBetreibV nicht vor; entscheidend ist der Inhalt.

Wie oft muss die Sichtkontrolle erfolgen?

Das Intervall richtet sich nach der Gebrauchsanweisung des Geräts. In der Praxis hat sich eine monatliche Sichtkontrolle bewährt — deshalb ist die Vorlage auf zwölf Monate ausgelegt. Den automatischen Selbsttest führt das Gerät unabhängig davon selbst durch.

Wer darf die Kontrollen durchführen?

Die Sichtkontrolle kann jede eingewiesene, benannte Person im Betrieb übernehmen. Für die sicherheitstechnische Kontrolle ist eine fachkundige Stelle erforderlich. Wichtig ist, dass die Zuständigkeit schriftlich geregelt ist und bei Personalwechsel weitergegeben wird.

Wie lange sind die Unterlagen aufzubewahren?

Bewahren Sie Protokoll und Prüfberichte über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts auf und darüber hinaus so lange, wie Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Bei mehreren Standorten empfiehlt sich je Gerät ein eigenes Protokoll.

Weiterlesen

Was hinter den einzelnen Punkten steckt, welche Intervalle üblich sind und wo Pflicht und Empfehlung auseinandergehen, erklärt ausführlich der Ratgeber AED-Wartung und Prüfung nach MPBetreibV. Wer die Kontrolle über mehrere Standorte hinweg organisieren muss, findet in der Fernüberwachung eine Entlastung — siehe AED-Monitoring. Zur Einweisung selbst: Einweisung und Schulung.

Verbrauchsmaterial nachbestellen? Elektroden, Batterien und Rea-Sets stellen wir Ihnen unverbindlich zusammen — Angebot kostenlos, Verkäufer der Ware ist die W. Söhngen GmbH.